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   BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56   

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BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56 (https://dejure.org/1957,672)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1957 - VI ZR 176/56 (https://dejure.org/1957,672)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56 (https://dejure.org/1957,672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1635
  • DB 1957, 944
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 10.05.1940 - VII 246/39

    1. Ist die Zustimmung der Ehefrau zu einem Rechtsstreit über das eingebrachte

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).

    Dabei kam es nicht darauf an, ob die Zustimmung der Ehefrau vor oder nach der Klageerhebung erteilt war, ebenso war es gleichgültig, ob die Zustimmung der Ehefrau im Rechtsstreit behauptet war (RGZ 164, 240).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Mit Recht ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, daß mit Ablauf des 31. März 1953 (Art. 117 Abs. 1 des Grundgesetzes) der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Ehemanns als gesetzlicher Güterstand fortgefallen ist (BGHZ 10, 266).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Bei dieser Sachlage wurde der Eintritt der formellen Rechtskraft des angefochtenen Urteils in vollem Umfang bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem spätestens eine Erweiterung der Anträge vorgenommen werden konnte (vgl. RG JW 1930, 144; RG JW 1930, 3549; BGHZ 7, 143; Baumbach-Lauterbach, ZPO-Kommentar 24. Aufl. 1 B vor § 511 ZPO).
  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Anders als in dem vom IV. Zivilsenat entschiedenen Fall des Urteils vom 20. März 1953 - IV ZR 241/52 - LM Nr. 4 zu § 325 ZPO - konnte es im vorliegenden Falle weder für das Gericht noch für den Prozeßgegner zweifelhaft sein, daß der Ehemann nicht die Klarstellung einer eigenen Rechtsstellung begehrte, sondern daß er in - sei es gesetzlicher oder gewillkürter - Prozeßstandschaft Ansprüche seiner Ehefrau geltend machte.
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 63/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    In diesem Zusammenhang mag darauf hingewiesen werden, daß Schadensersatzansprüche der Verletzten in ähnlichen Fällen (Auf- und Abspringen bei fahrender Straßenbahn) vom erkennenden Senat wegen überwiegenden Verschuldens (§ 254 BGB) voll abgewiesen sind (Urteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55 = LM Nr. 4 zu § 254 (D a) BGB und vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 = VersR 1957, 372).
  • RG, 27.04.1910 - V 309/09

    Prozessführung über ein fremdes Recht in eigenem Namen.

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Daß sich aber bei einer zulässigen gewillkürten Prozeßstandschaft die Rechtskraftwirkung auf den Rechtsinhaber erstreckt, der die Ermächtigung zur Prozeßführung erteilt hat, ist allgemein anerkannt (vgl. Wieczorek, B 3 a zu § 325 ZPO; RGZ 73, 306 [309]).
  • BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    In diesem Zusammenhang mag darauf hingewiesen werden, daß Schadensersatzansprüche der Verletzten in ähnlichen Fällen (Auf- und Abspringen bei fahrender Straßenbahn) vom erkennenden Senat wegen überwiegenden Verschuldens (§ 254 BGB) voll abgewiesen sind (Urteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55 = LM Nr. 4 zu § 254 (D a) BGB und vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 = VersR 1957, 372).
  • RG, 04.02.1918 - VI 330/17

    Wirkung der Zustimmung der Frau zur Prozessführung ihres Ehemannes über ihr

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).
  • RG, 24.05.1911 - IV 567/10

    Klagerecht des Mannes beim gesetzlichen Güterstande.

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).
  • RG, 10.12.1931 - VI 361/31

    Verliert der Ehemann, welcher ein zum eingebrachten Gut seiner Frau gehöriges

    Auszug aus BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05

    Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem

    Der Prozessstandschafter ist zu allen Prozesshandlungen befugt (BGH 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 m. zust. Anm. Bruchner WuB IV A § 164 BGB 1.87; 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56 - NJW 1957, 1635; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 64. Aufl. § 265 Rn. 16, 19).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Es liegt vielmehr ähnlich wie bei der früheren gesetzlichen Prozeßführungsbefugnis des Ehemanns gemäß § 1380 Satz 2 BGB a.F., bei der die Rechtsprechung aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung eine Rechtskraftwirkung jedenfalls gegen sie unabhängig davon angenommen hat, ob ihre Zustimmung im Rechtsstreit behauptet war (RGZ 164, 240, 242; BGH Urt. v. 12. Juli 1957, VI ZR 176/56, NJW 1957, 1635, 1636).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

    Dafür ist es aber gleichgültig, ob diese Klarheit dadurch erreicht wird, dass der Kläger sich im Rechtsstreit ausdrücklich auf die ihm erteilte Ermächtigung beruft und dartut, wessen Rechte er geltend macht (BGH, Urteil vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52, LM ZPO § 325 Nr. 4), oder ob sie auf andere Weise zustande kommt (BGH, Urteile vom 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56, LM ZPO § 325 Nr. 9, vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 6 und vom 21. März 1985 - VII ZR 148/83, BGHZ 94, 117, 122).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Soweit der Abtretende kraft gesetzlicher oder gewillkürter Prozeßstandschaft im Prozeß verbleibt, ist er zu allen Prozeßhandlungen befugt (RGZ 166, 218, 237; BGH Urteil vom 12.7.1957 - VI ZR 176/56 - LM ZPO § 325 Nr. 9 - NJW 1957, 1635 unter 2. a.E.; Zöller/Stephan, 14. Aufl. § 265 Rdn. 8; Wieczorek, 2. Aufl. § 265 Anm. II).

    Kommt es zu einem klageabweisenden Urteil und damit zur Feststellung des Nichtbestehens der eingeklagten Forderung, so ist auch für den Darlehensgläubiger der Anspruch trotz fehlender Offenlegung der Prozeßstandschaft endgültig verloren (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1957 - VI ZR 176/56 - NJW 1957, 1635, 1636).

  • BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89

    Haftung des Auftragsfertigers

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß bei einer sog. horizontalen Arbeitsteilung, wie sie zwischen der Beklagten und der K. KG vereinbart war, grundsätzlich der Besteller die Bestimmungsgewalt über die Konstruktion einschließlich der Materialauswahl hat und den Auftragsfertiger in erster Linie die Fabrikationsverantwortung trifft (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/56 - Seilschloß - VersR 1959, 104, 105; Feldmann, Europäische Produkthaftung und die Verteilung des Haftpflichtschadens, 1979, S. 21; Schmidt-Salzer in Schmidt-Salzer/Hollmann, Kommentar EG-Richtlinie Produkthaftung, Band 1, Einleitung, Rdn. 111).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO auf die Ermächtigenden, auf die sich die Rechtskraftwirkung erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56 -, LM ZPO § 325 Nr. 9; Rosenberg/Schwab, Zivilprozessrecht, 13. Aufl., § 46 V 4), käme allenfalls in Betracht, wenn der Prozessstandschafter die Vollstreckung ablehnen oder verzögern würde oder wenn sie aus einem sonstigen Grund von ihm nicht durchgeführt werden könnte (Zöller/Vollkommer, aaO., Heintzmann, ZZP 92, 61 ff., Schwab in Gedächtnisschrift für Bruns 1980, S. 188).
  • KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87

    Prozeßstandschaft; Unterhalt; Unterhaltsklage; Übergang; Anspruch;

    Das in dem Rechtsstreit des Prozeßstandschafters ergangene Urteil bewirkt für und gegen den Rechtsinhaber Rechtskraft (BGH NJW 1957, 1635; 1980, 2461, 2463; Thomas/Putzo, aaO § 51 Anm. 4 b bb; Vollkommer, aaO vor § 50 Rdn. 54).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Die Ermächtigung zur Prozeßführung enthält - schon im Hinblick auf die daraus herzuleitende Rechtskrafterstreckung der Entscheidung auch auf den Rechtsinhaber, vgl. BGH NJW 1957, 1635/1636; Zöller/Degenhart aaO Anm. V 5 - eine Verfügung über den Streitgegenstand, die begrifflich nur auf der Aktivseite des Verfahrens möglich ist; der Beklagte bzw. Antragsgegner kann sich nicht durch eine Vereinbarung mit einem Dritten seiner Passivlegitimation für den Klageanspruch entziehen.
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